Erhebliche rechtsstaatliche Bedenken zur neuen Maßnahmengesetzgebung
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch ein Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG)“ soll die Grundlage für die nachfolgende Genehmigung bestimmter Infrastrukturprojekte unmittelbar durch Gesetze geschaffen werden. Durch die nachfolgenden Maßnahmegesetze soll die bislang für entsprechende Vorhaben erforderliche administrative Planfeststellung ersetzt werden. Die Bundesregierung verspricht sich von dieser neuen Form der Projektgenehmigung unmittelbar durch Bundesgesetz eine erhöhte Legitimation und beschleunigte Umsetzung der Infrastrukturprojekte.
Das Fazit im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernhard W. Wegener, M.A. (Brügge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg lautet:
„Gegenüber dieser Konzeption der Maßnahmegesetzgebung bestehen erhebliche rechtsstaatliche Bedenken. Sie führt zu einer substantiellen Verkürzung des Rechtsschutzes gegen die Projekte. Die im MgvG-Entwurf vorgesehene Abschaffung des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen Infrastrukturgenehmigungen stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Sie ist mit zwingenden völker- und europarechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren“
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernhard W. Wegener
mehr lesen…….