Brenner-Nordzulauf: Mehr Kosten als Nutzen
Leserbrief vom 09.12.2023 zum OVB-Bericht „Schneller, billiger, nachhaltiger“ über den Brenner-Nordzulauf:
Bemerkenswert ist, dass das OVB aus der Bedarfsplan-Umsetzungs-Vereinbarung (BUV) zitiert, die nach Angaben der Bahn die Regeln für das gesamte Projekt vorgibt. Nach der BUV wird vor Beginn der Planungen ein konkreter „Planungsauftrag“ (mit Zieldefinition, Planungsvorgaben, Zeitplan etc.) gefordert. Erst wenn der Planungsauftrag vom Eisenbahn-Bundes-Amt (EBA) genehmigt wurde, wird die „verkehrliche und betriebliche Aufgabenstellung“ erstellt. Bei „Alt-Projekten“ wie dem Brenner-Nordzulauf wurde jedoch auf diese zentralen Voraussetzungen verzichtet, obwohl sie im Nachhinein erstellt werden könnten. Die Bahn plant also ohne konkrete Zielvorgaben – lediglich mit den Aussagen im Bundes-Verkehrs-Wege-Plan (BVWP) „2-gleisige NBS Grafing – Großkarolinenfeld – Brannenburg – Grenze, Vmax 230 km/h (Westumfahrung Rosenheim)“. Für ein Projekt, das mit vielen Milliarden Euro Steuergeld finanziert werden soll, existieren also keine konkreten Vorgaben.
In der BUV (§5) steht auch klar „Eine Aufnahme des Projekts … ist jedoch nur dann möglich, wenn die volkswirtschaftliche Bewertung ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV >= 1) ausweist.“ Davon ist das Projekt Brenner-Nordzulauf jedoch weit entfernt. Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums wurde 2017 in einer Studie der Nutzen des Projekts mit 1441,9 Millionen Euro ausgewiesen. Bei damals geschätzten Kosten von 1830,2 Millionen Euro errechnete sich ein Nutzen von rund 0,8. Setzt man diesen erwarteten Nutzen den nun realistisch mindestens zu erwartenden Kosten von 10000 Millionen Euro gegenüber, ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,14, das heißt nur 14 Prozent der Kosten werden durch Nutzen aufgewogen. Nach den Regeln der BUV müsste das Projekt sofort gestoppt werden.
Dr. Roland Feindor
Rosenheim