Stadt Rosenheim untersagt Kundgebung auf dem Max-Josefs-Platz und erzwingt Verlegung in die Heilig-Geist-Straße
Aus nicht nachvollziehbaren fadenscheinigen Gründen wie „beengte Platzverhältnisse“ und „Beginn der Freiluftsaison“ hat das Ordnungsamt der Stadt Rosenheim kurzerhand die vom Veranstalter ordnungsgemäß unter dem Thema „Bürgerbahn statt Größenwahn“ angemeldete Versammlung am 02. März 2024 vom zentral gelegenen Max-Josefs-Platz zwangsweise in die Heilig-Geist-Straße und damit in einen Randbereich der Fußgängerzone in Rosenheim verlegt unter Verweis auf folgenden Passus im Bayerischen Versammlungsgesetz:
Die zuständige Behörde kann eine Versammlung beschränken oder verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.
Hier wird offenbar vonseiten der Stadt Rosenheim mit zweierlei Maß gemessen, denn mehrmals im Jahr finden auf dem Max-Josefs-Platz während der Freiluftsaison Veranstaltungen mit vergleichbar großem Besucherandrang statt, bei denen es keine ähnlich gearteten behördlichen Auflagen wegen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung gibt.
Die Stadt Rosenheim, allen voran Oberbürgermeister Andreas März, erweist sich mit dem erlassenen Bescheid einen Bärendienst, denn jetzt sind jeglichen Mutmaßungen hinsichtlich der wahren (politischen?) Beweggründe für die Zwangverlagerung Tür und Tor geöffnet. Die Gerüchteküche wird brodeln, und zwar nicht nur auf dem Max-Josefs-Platz, sondern im gesamten Landkreis und – aufgrund des deutschlandweiten Aktionstags – weit darüber hinaus!