Raumordnungsverfahren Brennernordzulauf
Das Raumordnungsverfahren zum Brenner Nordzulauf ist eröffnet.
Jeder kann nun eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren abgeben. Gibt man keine Stellungnahme ab so geht die Regierung von Oberbayern davon aus, dass man zustimmt und keine Einwände hat.
Es ist also enorm wichtig eine Stellungnahme abzugeben um die Bürgerbeteiligung wahr zunehmen.
Stellungnahmen können per Post oder E-Mail beteiligung.rov-bnz@reg-ob.bayern.de oder rov-bnz@reg-ob.bayern.de an die Reg.v. Obb gesendet werden. Eine Abgabe bei der Gemeinde ist auch möglich.
Nachfolgend sind Informationen zum Raumordnungsverfahren aufgelistet.
Hilfen für Stellungnahmen und Einwände.
Beispiel für eine Stellungnahme Variante Blau (pdf)
Beispiel für eine Stellungnahme Variante Blau (Word)
Einwände nach Themen Variante Blau Neubeuern
Stellungnahme Variante Blau Neubeuern (Word Autor Perner)
Stellungnahme Variante Blau Neubeuern (pdf Autor Perner)
Formulierungshilfen (Word Stand 31.5.20)
Mustereinwand „Unser Bahnhof bleit im Ort“ Brannenburg/Flintsbach Varainte Türkis/Oliv.
Mustereinwand “ Keine Trasse ohne Tunnel“
Mustereinwand Raubling Nickelheim Variante Oliv. (Autor Hartl)
Mustereinwände Gemeinde Rohrdorf
Formulierungshilfe verschiedene Themen. (Word)
Formulierungshilfe verschiedene Themen. (pdf)
RoV_Mustereinwendung ausdrucken, ausfüllen und abschicken.
Online Einwendungen unter Brennerwiderstand
Begründungshilfen
Raumwiderstände der Varianten in Bezug zum Regionalplan 18. (Exceltabelle)
Alle von der DB Netz AG eingereichten Unterlagen findet man auf der Webseite der Regierung von Oberbayern.
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html#raumordnungsverfahren1
Ergänzende Informationen
Landesentwicklungsplan Bayern (LEP)
Regionalplan Südostbayern (Region18)
Was wird festgestellt ?
Raumbedeutung des Brennernordzulaufes
Öffentlichkeitsbeteiligung
Qualitäten und Grenzen einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumordnungsverfahren. Textauszüge
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Raumordnungsverfahren bietet besondere Qualitäten. Aus der Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger ist hervorzuheben, dass im Raumordnungsverfahren neben dem „wie“ auch das „wo“ einer Planung erörtert werden kann, also etwa der Abstand einer neuen Umgehungsstraße zu einer Wohnsiedlung.
Ein weiterer Vorteil der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens liegt schließlich darin begründet, dass die von Bürgerseite eingebrachten Vorschläge und Bedenken in konkrete Planungsvorgaben „umgemünzt“ werden können, wenn sie – nach Abwägung mit anderen Belangen – Eingang in die Landesplanerische Feststellung finden.
Noch bedeutsamer als das „wo“ oder „wie“ einer Maßnahme ist aus der Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger oft aber das „ob“: Wie begründet sich der Bedarf für ein großes Infrastrukturvorhaben vor der eigenen Haustür? Ist die neue Schienentrasse, der Autobahnabschnitt, die Freileitungstrasse aus gesellschaftlicher und fachlicher Sicht zwingend erforderlich? Kann nicht besser ganz auf die Maßnahme verzichtet werden oder eine deutlich kleiner dimensionierte Variante realisiert werden? Das Raumordnungsverfahren bietet dem Vorhabenträger hier die Gelegenheit, den Bedarf einer Maßnahme allgemeinverständlich und nachvollziehbar darzustellen.
Den Rahmen für eine darüber hinaus gehende Erörterung der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit oder Erforderlichkeit eines Vorhabens bietet das Instrument des Raumordnungsverfahrens in der heutigen Form hingegen nicht. So ist etwa bei großen Infrastrukturvorhaben des Autobahn-, Schienen- oder Freileitungsneubaus die Notwendigkeit eines Vorhabens bereits über Bundesbedarfspläne bewertet und durch parlamentarische Gremien entschieden worden. Hier ist die Realisierung des betreffenden Vorhabens gesetzlich vorgegeben.
Die Infragestellung und „Bedarfsüberprüfung“ von Infrastruktur-vorhaben ist in diesen Fällen allenfalls über Bürgerentscheide, z. B. zur Maßnahmenfinanzierung, denkbar, wie sie in jüngerer Vergangenheit etwa in Baden- Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern für bereits in Bedarfsplänen verankerte Infrastruktur-Maßnahmen durchgeführt wurden.
Quelle: Raumordnungsverfahren – Chance für eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturprojekten
AKADEMIE FÜR AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG LEIBNIZ-FORUM FÜR RAUMWISSENSCHAFTEN Hannover 2014
Stellungnahme im Raumordungsverfahren
Formulierungshilfen für die Stellungnahme
Gesetz und Zuständigkeit
Kontakt Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern Sachgebiet 24.1-Raumordnung, Landes und Regionalplanung in den Regionen Oberland und Südostbayern Maximilianstr.39 80538 München
E-Mail: beteiligung.rov-bnz@reg-ob.bayern.de
rov-bnz@reg-ob.bayern.de
Ansprechpartner Dr. Matthias Schuh , Dr. Matthias Kraus.